Wunde und duschen. Verband zum schnellen Wundverschluss

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1 SGB V.

Chronische Wunden bedeuten i.d.R. für den Patienten eine erhebliche Einschränkung seiner Lebensqualität in vielen Bereichen, so leiden viele Betroffene z.B. an:

  1. zum Teil erheblichen Schmerzen
  2. Sie sind häufig sehr eingeschränkt in Ihrer Mobilität
  3. nicht selten  führt die Erkrankung zu einer sozialen Isolation und finanziellen Problemen
  4. Sie können häufig nicht Duschen, oder ein Bad nehmen.

Es gibt  heute Verbände und Verbandmaterialien welche bei einigen chronischen Wunden häufig schon nach drei Monaten Behandlung zu einem Wundverschluss führen.

Gerne können Sie über diesen Link Kontakt mit uns aufnehmen.